Nein zur Verrechnungssteuer-Vorlage
Keine Sonderrechte für Konzerne und Grossanleger! Von der Verrechnungssteuer-Vorlage profitieren einige wenige Grosskonzerne und Grossanleger. KMU wie eine Bäckerei, ein Blumengeschäft oder eine Schreinerei hingegen nicht, weil sie sich nicht